Staatliche Förderung

Informationen zu Fördermöglichkeiten

Merry By Nature kooperiert mit sozialen Einrichtungen bzw. mit den staatlichen Kostenträgern. Informationen zur ESF Bildungsprämie und zu anderen möglichen Förderungen, staatlichen Zuschüssen, steuerlichen Vorteilen oder zu anderen finanziellen Vergünstigungen erhältst Du auf unserer Seite. Hier erfährst Du, ob auch Deine Aus- und Weiterbildung gefördert werden kann.

Bildungsprämie & Bildungsscheck

Unsere Aus- und Weiterbildungen werden u.a. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der Bildungsprämie finanziell gefördert. Als anerkanntes Aus- und Weiterbildungsinstitut sind wir berechtigt Deine/n Bildungsscheck/Bildungsprämie einzulösen. Somit können bis zu 50% der Kursgebühr erstattet werden (max. 500,- Euro). Die Zahlung des Eigenanteils, gemäß der Vorgabe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, ist nicht kombinierbar mit Rabatten.

Bildungsprämie des ESF für Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen – eine Förderung für alle Bundesländer

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Mit der von der Bundesregierung am 1.12.2008 eingeführten „Bildungsprämie“ können Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen (Erwerbstätigkeit = mind. 15 Stunden in der Woche) einmal jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50% (bis zu 500,- €) zu Weiterbildungskosten erhalten. Eine Bildungsprämie erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro bei ledigen Personen und 40.000 Euro bei verheirateten Personen.

Unsere Aus- und Weiterbildungen werden vom Staat unter anderem mit der Bildungsprämie bezuschusst. Die Merry By Nature – Schule für Nachhaltigkeit akzeptiert sämtliche Gutscheine im Rahmen der europäischen Förderprogramme. Aktuelle Informationen darüber, wie Du einen Gutschein erhalten kannst, bekommst Du unter 0800 26 23 000 (Telefon-Hotline der Bildungsprämie) oder auf der Website der Bildungsprämie: www.bildungspraemie.info

Bildungsschecks verschiedener Bundesländer

Generell für die Bildungsschecks der jeweiligen Bundesländer gilt einheitlich:

Wir sind als Bildungsinstitution für Weiterbildung im Rahmen der Initiative „Bildungsscheck“ der Bundesländer anerkannt. Die Merry By Nature – Schule für Nachhaltigkeit nimmt für alle Ausbildungen/Weiterbildungen Bildungsschecks entgegen. Der Bildungsscheck muss auf „Merry By Nature – Schule für Nachhaltigkeit“ ausgestellt sein und vor Kursbeginn bei uns eingereicht werden. Der Eigenanteil der Lehrgangsgebühr muss vor Kursbeginn durch den/die Kursteilnehmer/in bezahlt werden.

Deinen Antrag auf Förderung bzw. Übernahme der Kosten musst Du in jedem Fall vor Vertragsabschluss mit uns bei der zuständigen Institution stellen. Lass Dir bitte die Zusage über eine Förderung immer schriftlich geben. Dort muss vermerkt sein:

Nach einer schriftlichen Zusage über die entsprechende Förderung kannst Du Dich dann bei uns anmelden.

Mit dem Qualifizierungsscheck Hessen besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss von 50% der Lehrgangskosten pro Kalenderjahr für die berufliche Weiterbildung zu erhalten. Weitere Informationen erhältst Du unter: Qualifizierungsscheck Hessen

In Rheinland-Pfalz werden 60 Jahre Europäischer Sozial fond gefeiert. Denn mit dem QualiScheck Rheinland-Pfalz kannst Du einen Zuschuss von 60% der Lehrgangskosten, anstelle von 50% wie bisher, für Deine berufliche Weiterbildung erhalten, wenn sich Dein Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz befindet. Weitere Informationen findest Du unter: QualiScheck Rheinland-Pfalz

Mit dem Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen bekommst Du die Hälfte der Kosten für Deine berufliche Aus- und Weiterbildung erstattet. Voraussetzung dafür ist, dass man in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht. Die Förderung erfolgt dennoch individuell und unabhängig von Deinem derzeitigen Arbeitsplatz und Arbeitgeber. Der Bildungsscheck kann einmal jährlich beantragt werden und gewährt Dir einen Zuschuss von bis zu 500 € zur Kursgebühr. Somit trägt das Land NRW einen Teil der Kosten für Deine berufliche Weiterbildung und übernimmt die Hälfte des Betrages. Dies gilt z.B. für die Massage- und Wellnesstherapie-Ausbildung, sowie für alle Aus- und Weiterbildungen unserer Akademie. Die finanziellen Mittel bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck stellt das Bundesland in Gemeinschaft mit dem Europäischen Sozialfond zur Verfügung. Zusammenfassend sei gesagt: Es werden die Hälfte der Kosten (50%) bis maximal 500,-€ je Ausbildung übernommen und der Bildungsscheck kann einmal jährlich beantragt werden.

Weiterführende Informationen erhältst Du unter: Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck Brandenburg werden Dir bis zu 50% der Kosten für eine Aus-/Weiterbildung erstattet. Dieser Bildungsscheck kann einmal pro Jahr beantragt werden. Nähere Informationen zum Bildungsscheck Brandenburg erhältst Du unter: Bildungsscheck Brandenburg

Beim Weiterbildungsscheck Sachsen werden die Weiterbildungskosten bis zu 80% aus den Mitteln der Europäischen Union und des Freistaats Sachsen bezuschusst. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für Förderbausteine erhältst Du unter: Weiterbildungsscheck Sachsen

Mit dem Weiterbildungsscheck Thüringen ist eine individuelle Förderung möglich, sofern man in Thüringen sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und das zu veranlagende steuerpflichtige Einkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro pro Jahr liegt. Näheres erfährst Du unter: Weiterbildungsscheck Thüringen

Mit dem Weiterbildungsbonus kannst Du einen Zuschuss von 50% bis maximal 75% der Lehrgangskosten einmalig pro Kalenderjahr für Deine berufliche Weiterbildung bekommen. Weitere Informationen dazu gibt es unter: Weiterbildungsbonus Hamburg

Die aufgeführte Auswahl der Bundesländer ist nach dem Losprinzip erfolgt. Die Informationen zu den Bildungsschecks der anderen Bundesländer erhältst Du unter folgenden Links in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer.

Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / ARGE / Jobcenter

Liegen die persönlichen Voraussetzungen vor, kann die Aus- oder Weiterbildung durch die zuständige Agentur für Arbeit gefördert werden. Es können die kompletten Lehrgangskosten sowie die Fahrt- und Übernachtungskosten beantragt werden. Um eine Förderung bei Deinem Arbeitsamt/Jobcenter zu erhalten, ist eine gute Vorbereitung nötig. Ob Du eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten kannst oder nicht, entscheidet Dein zuständiger Berater bzw. Vermittler. Detaillierte Informationen zum weiteren Vorgang der Förderung erhältst Du bei Deinem zuständigen Berater. Eine informative Seite zum Thema Förderung, Recht und Gesetz findest Du beispielsweise unter: Arbeitsagentur

Benötigte Unterlagen für die Förderung

Zur Förderung durch die Leistungsträger werden eine Vielzahl von Unterlagen benötigt. Die Vertragsbedingungen (AGB) und das Anmeldeformular sind zum Download als PDF-Datei hinterlegt.

Kostenübernahme der Aus- und Weiterbildung

Nicht nur Du als Kursteilnehmer/in profitierst von unseren Aus- und Weiterbildungen durch die neu erworbenen Kenntnisse. Auch immer mehr Arbeitgeber wissen den gezeigten Einsatz zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zu schätzen. Deshalb sind sie oft bereit, die Kursgebühren teilweise oder komplett zu übernehmen. Weihe Deinen Arbeitgeber über Deine Pläne der Fortbildung ein und erhöhe somit die Chance auf eine Kostenbeteiligung.

Das Zukunftsprogramm Arbeit Schleswig-Holstein

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein will die berufliche Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unterstützen. Gefördert werden bis zu 100% der zuwendungsfähigen Seminarkosten. Die Förderung kann z.B. auch für Fernlehrgänge der Merry By Nature – Schule für Nachhaltigkeit gewährt werden, wenn der entsprechende Lehrgang in Schleswig-Holstein nicht angeboten wird. Wichtig: Der beschäftigende Betrieb muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.

Investitionsbank Schleswig Holstein – IB.SH

Berufsförderung für Soldaten auf Zeit über das Kreiswehrersatzamt

Im Rahmen der Berufsförderung (Berufsförderungsdienst BFD) für Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistende stehen Dir „berufsfördernde Maßnahmen“ zu. Die Förderung beinhaltet die komplette (Zeitsoldaten) oder anteilige Übernahme von Studiengebühren, Lernmitteln, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten. Der Antrag auf Übernahme der Kosten muss vor Vertragsabschluss mit der Merry By Nature – Schule für Nachhaltigkeite gestellt werden. Nähere Informationen zur Berufsförderung findest Du unter: Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Weitere Möglichkeiten von Förderungen bzw. steuerlichen Vorteilen

Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

Wenn die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, können die Rentenversicherungsträger sowie die Berufsgenossenschaften im Rahmen ihrer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen fördern. Ansprechpartner ist hierbei der für die beantragende Person zuständige Rentenversicherungsträger bzw. die Berufsgenossenschaft. Du wirst über die Möglichkeiten einer Förderung in Deinem speziellen Fall beraten. Informationen im Internet unter www.bfa.de

Der Aspekt der steuerlichen Absetzbarkeit

Ausbildungskosten werden für Selbstständige als Investitionen angerechnet, auch dann, wenn man sich erst im Anschluss an die Ausbildung selbstständig macht. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs können die Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben abgesetzt werden, wodurch die tatsächlichen Kosten für Aus- und Weiterbildungen erheblich gemindert werden können. Kosten, die unmittelbar aus der Weiterbildung entstehen, wie beispielsweise Fahrtkosten und der Erwerb von Fachliteratur können ebenfalls als Werbungskosten oder Sonderausgaben teilweise oder insgesamt geltend gemacht werden. Bitte erkundige Dich zur genauen Klärung des Sachverhaltes bei Deinem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater.

Steuerliche Behandlung von Schulgeldzahlungen/Kosten der Ausbildung

Bei der steuerlichen Behandlung von Schulgeldzahlungen bzw. Kosten der Ausbildung einer/s volljährigen Schülers/in ist diese/r stets Vertragspartner des Ausbildungsvertrages und kann daher die Kosten in seiner/ihrer Steuererklärung ansetzen. Mit einem Urteil vom 27.05.2003 wurden auch die Aufwendungen für eine erstmalige Ausbildung nunmehr den Werbungskosten nach § 9 EStG zugeordnet und festgelegt, dass Aufwendungen für die Berufsausbildung nicht mehr nur der privaten Lebensführung zuzuordnen sind (Aktenzeichen VI R 33/01). Sollte der/die Auszubildende während der Ausbildung noch kein bzw. kein nennenswertes eigenes Einkommen erzielen, kann sie/er die Ausbildungskosten als vorab entstandene Werbungskosten auch bei einer erstmaligen Berufsausbildung anerkennen lassen (BFH Urteil vom 27.5.2003, VI R 33/01). Sie/Er kann einen betragsmäßig begrenzten Verlustvortrag nach § 10 d Einkommensteuergesetz in seiner Steuererklärung beantragen und damit diesen nach der Ausbildung mit dem ersten Einkommen geltend machen.

Auf den Sonderausgabenabzug nach § 10 Absatz 1 Ziffer 7 EStG und die Vorschrift für außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Absatz 1 EStG wird ergänzend hingewiesen. Bei der Geltendmachung von Werbungskosten gelten gesetzliche Pauschalbeträge, § 9 a EStG. Darüber hinaus können Ausbildungsbeträge unter Umständen gemäß § 33a Abs. 1 und 2 EStG als außergewöhnliche Belastung von Erziehungsberechtigten für Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres abgesetzt werden. Nähere Informationen/Beratung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für Bildungszwecke erhältst Du bei einem Steuerberater oder beim Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Förderprogramme des Bundes und der EU

Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Förderdatenbank des Bundes

Hier findest Du unsere gesamten Angebote

Du hast Fragen an uns und unser Team?

Du kannst jederzeit Deine Fragen telefonisch oder per E-Mail an uns richten.